Wie bereits am 29.10.24 im Haupt- und Finanzausschuss besprochen (Link) soll zu Anfang des kommenden Jahres die aufkommensneutrale Grundsteuerreform in Kraft treten. Diese sieht vor, dass zwar die Steuermessbeträge verändert werden, das Gesamtaufkommen durch eine Anpassung der kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer A und B jedoch unverändert bleibt. In der kommenden Sitzung des Stadtrats bekräftigt die Verwaltung nun erneut, auf Grund von Rechtsunsicherheiten nicht von der weiteren Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngründstücken zur Bestimmung der Grundsteuer B Gebrauch zu machen. Mit den nun berechneten neuen Hebesätzen beträgt die zukünftige Steuerlast demnach 10.086.520,53€. Dies ist im Vergleich zum aktuellen Betrag von 9.852.317,03€ eine Erhöhung von rund 2,8%, welche laut Verwaltung im tolerierbaren Bereich liegt.
Weiterhin zur Debatte steht die Erhöhung der Hundesteuer. Diese soll sowohl für das Halten einzelner als auch mehrerer Hunde, besonders aber auch für sogenannte Listenhunde steigen. Besonders betroffen sind hier Halter mehrerer Hunde, für die die Kosten pro Tier im Extremfall um bis zu 95€ steigen können.
Wir sind der Meinung, dass die getroffene Entscheidung so nicht hinnehmbar ist. “Eine Erhöhung der Grundsteuer von mehr als 2,5% zu Ungunsten der Bürger halten wir in der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht für 'tolerierbar'", so Fraktionsvorsitzender Björn Bock. Auch der Erhöhung der Hundesteuer stehen wir kritisch gegenüber. Wir sind der Meinung, dass hier der Haushalt nicht auf Kosten der Hundehalter und Halterinnen konsolidiert werden sollte.
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