Beschluss des Ausschusses für Bau- u. Verkehr vom 02.07.2019:
Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahren zur Umgestaltung des vorgestellten Gestaltungskonzeptes (Anlage 1) für den August-Schmidt-Platz beauftragt.
In Bezug auf den geplanten Gastronomie-Pavillon wird die Verwaltung weiterhin damit beauftragt mit dem potentiellen Investor in weitere konkretisierende Gespräche einzutreten. Dabei sind alle
Fragen, insbesondere die zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Parkplatzsituation, zum Betrieb, zur Größe und Gestaltung des Pavillon zu klären. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, auf
den Investor einzuwirken, den Pavillon so weit wie möglich zu verkleinern und in der Erscheinung möglichst transparent zu gestalten. Hierbei sollte eine Zweigeschossigkeit des Pavillons auf
maximal 50% der Grundfläche festgeschrieben sein.
Die überarbeiteten, sodann finalen Planungen des Pavillons sind der Politik imn der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 03.09.2019 dem Bau- und Verkehrsausschusses zur Entscheidung
vorzustellen.
Bei positiver Beschlussfassung zum dann vorgestellten Entwurf soll in Folge in einer kurzfristig stattfindenden außerordentlichen Stadtrats-Sitzung der Beschluss zu einem Rats-Bürgerentscheid
nach §26 II Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW gefasst werden, dem wir grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Stufe des für einen Bürgerentscheid notwendigen
Bürgerbegehrens entfällt!
Das Protokoll der Sitzung werden wir hier veröffentlichen sobald uns dieses vorliegt.
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